R22-VERBOT

 

Seit dem 1. Jänner 2015 ist der Verkauf und das Nachfüllen von H-FCKW-Kältemittel (R22) - auch von Recyclingware - in Europa laut EU-Verordnung verboten!

Alle Kälte- und Klimaanlagen sollen daher rechtzeitig auf das ozonunschädliche HFKW-Kältemittel umgestellt werden, damit aus einem Störungsfall keine Notsituation entstehen kann. Dann kann es nämlich passieren, dass Ihre Anlage außer Betrieb genommen werden muss! 



 

SIE HABEN ZWEI MÖGLICHKEITEN IHRE KÄLTE- ODER KLIMAANLAGE DER NEUEN VERORDNUNG ANZUPASSEN:

Abhängig ist dies vom Alter, Zustand und der verbleibenden Betriebsdauer Ihrer Kälte- oder Klimaanlage.

1.) Umrüstung auf ein chlorfreies (HFKW)-Kältemittel:

HFKW-Kältemittel sind leicht zu handhaben, haben kein Ozonabbaupotenzial und sind somit für die Umrüstung Ihrer Kälte- und  Klimaanlage optimal geeignet.

Vorteile der HFKW-Kältemittel sind:

  • Ermöglicht schnelles und kosteneffizientes Umrüsten Ihrer Kälte- oder Klimaanlage
  • Bestehende Kälte- und Klimaanlagen können weiter betrieben werden

2.) Installation einer neuen Kälte- oder Klimaanlage



 

WOHER WEISS ICH, MIT WELCHEM KÄLTEMITTEL MEINE KÄLTE- ODER KLIMAANLAGE BETRIEBEN IST?

  • Bei prüfpflichtigen Kälte- oder Klimaanlagen kann der Kältemitteltyp auf Seite 2 im Prüfbuch für Kälte- und Klimaanlagen nachgelesen werden.
  • Sollte kein Prüfbuch vorliegen können Sie uns gerne kontaktieren.


 

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

Wir beraten Sie mit unserem fachlichen Wissen hinsichlich einer Kältemittelumstellung Ihrer Kälteanlage oder Klimaanlage unverbindlich!

Schicken Sie uns ein E-Mail an R22 (at) pirkerkuehlung.at oder rufen Sie uns an!